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Zudem wurde ein zweckmässiges Prüfschema für die rechtliche Qualifikation fondsbezogener Vertriebstätigkeiten entwickelt. Dank dieses Prüfschemas können regulierte fondsbezogene Vertriebstätigkeiten nach gegenwärtigem Recht zutreffend qualifiziert werden. Die Forderung nach der Abschaltung von Plattformen und einer damit verbundenen Abschottung der Schweiz von digitalen Diensten verkennt die Realität einer vernetzten Welt.

Das neue Rundschreiben regelt zudem den Inhalt der konsolidierten Aufsicht und die damit verbundenen Pflichten. Die FINMA unterscheidet diesbezüglich zwischen qualitativen und quantitativen Elementen. Zu ersteren gehören beispielsweise Aspekte der Corporate Governance auf Gruppenstufe, während zu letzteren unter anderem die Eigenmittelausstattung und die Liquidität gehören. Das geplante neue Rundschreiben soll die Aufsichtspraxis der FINMA im Bereich der konsolidierten Aufsicht über Finanzgruppen nach Bankengesetz (“BankG”) und FINIG zusammenfassen, die bisher lediglich mittels Einzelfallentscheiden den einzelnen Instituten mitgeteilt wurde. Um sicherzustellen, dass alle Risiken, die eine Finanzgruppe eingeht, durch eine konsolidierte Aufsicht angemessen abgedeckt sind, ist die FINMA daran, ein neues Rundschreiben mit dem Titel «Konsolidierte Aufsicht nach BankG und FINIG» zu erlassen.

Die Schweiz sollte ihre digitale Offenheit bewahren, denn langfristig profitieren Wirtschaft und Gesellschaft von einem flexiblen, innovationsfreundlichen Umfeld, das Raum für Wettbewerb und technologische Entwicklung lässt. In einem offenen Markt haben Nutzerinnen und Nutzer jederzeit die Möglichkeit, sich von Plattformen abzuwenden. Da digitale Plattformen keine kostspielige Infrastruktur benötigen, können sich neue Marktteilnehmer rasch etablieren und als Alternative dienen.

Schweizer Unternehmen investieren heute weltweit in nachhaltige Technologien, entwickeln Lösungen für globale Herausforderungen und setzen Massstäbe für verantwortungsvolles Wirtschaften. Die wichtige Rolle der Wirtschaft für eine nachhaltige Zukunft ist inzwischen breit anerkannt. Die Wirtschaft zeigt sich auch moneytrain2.ch offen für eine Weiterentwicklung der Regulierung in der Schweiz. Nachhaltigkeit ist ein zentraler Bestandteil moderner Unternehmensführung und es ist wichtig, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen aktuell bleiben. Gleichzeitig werden in der Schweiz langwierige Prozesse, regulatorische Unsicherheiten und neue internationale Anforderungen als Hindernisse wahrgenommen. Economiesuisse wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass man die Vorzüge der Selbstregulierung und ihre Bedeutung für den Standort im Fokus behält.

  • Die FINMA informiert über die laufenden und abgeschlossenen Anhörungen zu FINMA-Verordnungen und Rundschreiben.
  • Statt vorschneller neuer Vorschriften ist eine praxisnahe Weiterentwicklung bestehender Regelungen zielführender.
  • Da Konsumentensouveränität eine zentrale Bedingung für funktionierenden Wettbewerb ist, sind manipulative Praktiken problematisch.
  • Kommunikationsplattformen mögen regulatorische Herausforderungen mit sich bringen, doch ihre bedeutenden Vorteile für Wirtschaft und Nutzerinnen und Nutzer dürfen nicht übersehen werden.

Das Schweizer Kartellrecht bietet jedoch bereits heute eine ausreichend flexible Grundlage, um digitale Märkte sachgerecht zu erfassen. Negatorische Ansprüche – also der Anspruch auf Löschung verletzender Inhalte – bestehen dabei verschuldensunabhängig. Nutzerinnen und Nutzer können daher bereits heute gegen persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte auf Plattformen vorgehen. Die bestehende Rechtsordnung bietet somit schon heute Instrumente, um Plattformen zur Löschung entsprechender Inhalte zu verpflichten. Während die EU, die USA und China unterschiedliche Strategien zur Plattformregulierung verfolgen, muss die Schweiz eine kluge und international anschlussfähige Strategie wählen. Immer wieder gab es Forderungen, Regulierungsmodelle wie den Digital Markets Act (DMA) oder den Digital Services Act (DSA) in der EU zu übernehmen.

Ziel dieser Initiative ist es, die Vorschriften zur Sorgfaltspflicht in der Schweiz anzupassen, angelehnt an die Lieferketten-Richtlinie der EU. Um diesem Trend entgegenzuwirken und den Standort Schweiz zukunftsfähig zu machen, ist ein gemeinsames und koordiniertes Vorgehen notwendig. Das 12-Punkte-Programm des Manifests setzt genau hier an und formuliert konkrete Massnahmen, um Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern sowie regulatorische Hürden abzubauen.

Bewilligung als DLT-Handelssystem – die Guidelines der FINMA

Wir müssen gerade auch aus den weltweiten Erfahrungen im Bereich Nachhaltigkeitsregulierung die richtigen Schlüsse ziehen. Die zunehmende Erosion der jungen EU-Nachhaltigkeitsvorgaben offenbart die Schwächen dieses starren Ansatzes. Länder wie Kanada, Grossbritannien, Australien und Japan zeigen im Rahmen der OECD, dass mit flexibleren und KMU-freundlicheren Mechanismen, eine nachhaltige Entwicklung wirkungsvoller und effizienter gefördert werden kann.

Eine solche Pflicht verbessert die Durchsetzbarkeit von Rechtsansprüchen und dient als Anlaufpunkt bei Unklarheiten, ohne dass unnötige bürokratische Hürden geschaffen werden. Ein solches Zustelldomizil würde auch in der Zukunft hilfreich sein, um in anderen Bereichen die Durchsetzung zu verbessern. Zugleich zeigt der internationale Vergleich, dass neue Instrumente wie der «Trusted Flagger»-Status zur effizienteren Inhaltsmoderation beitragen können. Viele der durch den DMA in der EU adressierten Verhaltensweisen lassen sich in der Schweiz bereits heute unter der Missbrauchskontrolle (Art. 7 KG) prüfen.

Der Fokus liegt somit auf einer praktikablen, international anschlussfähigen Lösung, die den Schutz sicherstellt, ohne unnötige regulatorische Hürden zu schaffen. Ein starkes Stück Arbeit und ein sehr nützliches Instrument für alle Finanzdienstleister, die sich schnell einen Überblick über bestehende und zukünftige Regulatorien verschaffen wollen. Das”Regulatory and Compliance Update” dürfte ein komprimierter Teil-Output des Digital Regulatory Monitoring sein, eine buchbare Serviceleistung von BDO, um regulatorische Anforderungen laufend zu managen. Das “Regulatory and Compliance Update” ist nur im Titel Englisch, bleibt im Inhalt jedoch Deutsch und deutlich – und das in mehrfacher Hinsicht.

Angesichts dieser strukturellen Herausforderungen ist es unerlässlich, dass Konsumentinnen und Konsumenten sich der Grenzen staatlicher Regulierung bewusst sind. Die Vorteile globaler Plattformen – etwa günstigere Preise und eine grössere Produktauswahl – gehen mit gewissen Einschränkungen in der Rechtsdurchsetzung einher. Zudem kann die Nutzung persönlicher Daten für kommerzielle oder potenziell manipulative Zwecke problematisch sein – etwa wenn Algorithmen auf dieser Basis gezielt Einfluss auf das Konsumverhalten nehmen. Digitale Plattformen weisen spezifische ökonomische Besonderheiten auf, die neue kartellrechtliche Fragen aufwerfen.

In der EU und auch anderen Regionen wurden vor diesem Hintergrund bereits regulatorische Massnahmen ergriffen. Auch die Wirtschaft anerkennt angesichts aktueller Herausforderungen – etwa bei Handelsplattformen – punktuellen Handlungsbedarf, insbesondere bei der Rechtsdurchsetzung. Ungeeignete Regulierung beeinträchtigt die Innovationskraft und schadet dem Standort und damit gerade auch den Konsumenten. Denn während eine übermässig restriktive Regulierung negative Auswirkungen auf den Wettbewerb haben kann, brauchen innovative Unternehmen stabile und klare rechtliche Rahmenbedingungen, um investieren und wachsen zu können. Punktuelle, sorgfältig abgestimmte Anpassungen können dazu beitragen, Vertrauen zu schaffen und die Funktionsfähigkeit des Rechtsrahmens auch in der digitalen Ökonomie zu sichern.

Beachten Sie aber, dass es sich um einen sehr volatilen Slot handelt, bei dem man mal etwas länger auf grosse Gewinne wartet. Die Re-Spins sorgen während des Basisspiels dafür, dass Ihnen von Zeit zu Zeit ein kleiner Gewinn in die Kasse gespült wird. Wenn also zwei Bonus-Symbole auftauchen, werden zufällig ausgewürfelte Multiplikatoren aktiviert, die Ihnen Money Train 2 oben rechts anzeigt. Sollte es dann bei der nächsten Drehung zu keinem Gewinn kommen, wird der Multiplikator um 1 erhöht. Dieses Legal Update gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage in der Schweiz und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

FINMA setzt bei den Risiken für die Finanzbranche eine Warnflagge bei Immobilien und Hypotheken

Mittels Rundschreiben macht die FINMA transparent, wie sie das Finanzmarktrecht auslegt. Rundschreiben statuieren damit keine neuen Rechte oder Pflichten, die sich nicht bereits aus dem übergeordneten Recht ableiten lassen. Rundschreiben binden aber die FINMA auf dem Wege des Vertrauensschutzes und schaffen damit Rechtssicherheit für die Beaufsichtigten (vgl. Art. 5 Abs. 2 FINMAG-VO). Verordnungen erlässt die FINMA, wenn sie durch das übergeordnete Recht zum Erlass von rechtsetzenden Bestimmungen ermächtigt wird. Verordnungsgebers, wobei dieser den Rahmen der Regulierungskompetenz im konkreten Fall vorgibt. Bei FINMA-Verordnungen handelt es sich grundsätzlich um Bestimmungen fachtechnischen Inhalts von untergeordneter Bedeutung (vgl. Art. 5 Abs. 1 FINMAG-VO).

Das Crypto Valley ist da, wo die Blockchain- und Krypto-Startups sitzen

Die Schweizer Rechtsordnung bietet eine hohe Flexibilität, um auch plattformspezifische Sachverhalte angemessen zu erfassen. Vielerorts fehlt nur eine gefestigte Praxis, um bestehende Normen konsequent anzuwenden. Statt vorschneller neuer Vorschriften ist eine praxisnahe Weiterentwicklung bestehender Regelungen zielführender. Sie sichert Rechtssicherheit und verhindert unnötige Belastungen für Unternehmen und Innovationen. Untersuchungen zeigen, dass zahlreiche Produkte auf diesen Plattformen nicht den schweizerischen Sicherheitsanforderungen genügen.

Effektive Lösungen sollten daher in Abstimmung mit internationalen Entwicklungen erfolgen, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Rechtssicherheit, Innovation und wirtschaftlicher Dynamik zu wahren. Die Rechtsordnung bietet bereits heute Schutzmechanismen, doch deren Durchsetzung stellt in der Praxis oft eine Hürde dar. Zwar können Rechtsansprüche – etwa in Haftungsfragen – vor Schweizer Gerichten geltend gemacht werden, doch bleibt die tatsächliche Durchsetzung gegenüber Anbietern ohne physische Präsenz in der Schweiz häufig ineffizient. Dies führt dazu, dass viele Nutzerinnen und Nutzer angesichts der Kosten-Nutzen-Abwägung von berechtigten Rechtsansprüchen Abstand nehmen. Hierbei spielt die Benennung eines Zustelldomizils in der Schweiz für Plattformen einer gewissen Grösse eine wichtige Rolle.

Neben der territorialen Rechtsdurchsetzung stellt die hohe Anonymität auf Plattformen eine Herausforderung dar. Diese ermöglichen Transaktionen zwischen Parteien, die oft nur minimale Informationen preisgeben, was Missbrauch erleichtert und die Rechtsverfolgung erschwert. Plattformen sollten daher ihrer Rolle als zentrale Vermittler von Transaktionen gerecht werden. Insbesondere im Konfliktfall muss eine gewisse Transparenz hinsichtlich der beteiligten Akteure sichergestellt werden. Eine Mindestanforderung an Identifikationspflichten – ähnlich dem europäischen Digital Services Act – könnte hierbei unterstützend wirken und die Rechtsdurchsetzung verbessern. Gleichzeitig ist zu vermeiden, dass Plattformen, die solche Anforderungen erfüllen, in eine generelle Haftung genommen werden.

Sie plant die Umsetzung einer Regulierung rechtzeitig und gewährt soweit notwendig angemessene Übergangsfristen. Die FINMA sorgt für einen transparenten Regulierungsprozess und eine angemessene Beteiligung der betroffenen und interessierten Kreise. Im Rahmen von Vorkonsultationen hört sie diese frühzeitig zu Regulierungsvorhaben an. Vor Erlass oder Änderung einer Verordnung oder eines Rundschreibens sowie vor Anerkennung einer Selbstregulierung als Mindeststandard nach Artikel 7 Absatz 3 FINMAG führt sie eine Konsultation der mitinteressierten Verwaltungseinheiten des Bundes durch. Ihre Verordnungen und Rundschreiben unterzieht sie nach Freigabe durch den Verwaltungsrat einer öffentlichen Anhörung.

Insbesondere umfassen MiFID2/MiFIR zusätzliche Verhaltens- und Organisationsbestimmungen für den Wertpapiervertrieb und Bestimmungen zum Handel.